Bremen

Maßnahmen zur Senkung von Lärmbelastung

Forderungen des VCD

  • Verkehrsvermeidung oder -verlagerung auf lärmarme Verkehrsmittel: Schaffung attraktiver, sicherer Fuß- und Radwege und Ausbau des Öffentlichen Personenverkehrs
  • Bessere Integration von Gebiets-, Verkehrs- und Lärmschutzplanung
  • Reduzierung der Gesamtbelastung auf Grundlage eines allgemeinen Verkehrslärmschutzgesetzes.
  • Verschärfung der EU-weiten Grenzwerte für alle Umgebungslärmquellen
  • Förderung des Lärmbewusstseins durch Integration des Themas in die Verkehrserziehung
  • Forschung zum Verkehrslärm
  • Grenzwerte für die Häufigkeit von lauten Ereignissen

Bremen, Auto, Fußverkehr, Pressemitteilung, Verkehrslärm, Verkehrspolitik, Verkehrssicherheit
Landesverband

Offener Brief des Bündnis Verkehrswende 06/2018

Das Parken auf Gehwegen ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht gestattet. Gehwege sind öffentlicher Raum, den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten, und kein privater Parkraum.

Wir fordern hiermit – ebenso respektvoll wie nachdrücklich – dafür zu sorgen, dass die innerhalb der Bremer Verwaltung zuständigen Ämter die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Bekenntnisse der zuständigen politischen Gremien zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Land Bremen sofort und konsequent umsetzen.

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