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Der VCD Bremen fordert die
Offenlegung der Planung des Bremer Senats, wie er gegen das aufgesetzte Gehwegparken
vorgehen wird. Von Gehwegparken unzumutbar beeinträchtigte Anwohner haben einen Anspruch
auf Sofortmaßnahmen.
Das Gericht stellt fest:
• Das illegale Gehwegparken beeinträchtigt die Sicherheit sowie die Ordnung des Straßenverkehrs
• Die Stadt muss tatsächlich und nachvollziehbar gegen das illegale Gehwegparken vorgehen.
• Das Interesse von Fahrzeughaltern an der Beibehaltung ihres rechtswidrigen Parkverhaltens ist nicht schutzwürdig.
• Die Straßenverkehrsbehörde ist befugt, gegen das Gehwegparken vorzugehen. Dies umfasst auch die Anordnung von einseitigen Halteverboten, Wegfahrgeboten und Abschleppen.
• Betroffene Anwohner*innen können einen Antrag auf Unterbinden des illegalen Parkens auf ihrem Gehweg stellen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine ermessensfehlerfreie Einzelfallentscheidung.
Im Klartext: Die Stadt Bremen ist nun konkret und zeitnah gefordert, gegen die rechtswidrige Praxis des sogenannten „aufgesetzten Parkens“ gezielt vorzugehen. Verkehrssenatorin Ünsal sprach im Radio-Bremen-Interview vom 24.09.24 davon, dass sie das Thema mit Konzentration angehen wird.
Damit dies kein erneutes Lippenbekenntnis bleibt, fordern wir das Mobilitäts- und das Innenressort auf:
• das Konzept zum Vorgehen gegen das aufgesetzte Parken (siehe Pressemitteilung des Senats vom 21.06.2024) umgehend zu veröffentlichen und in die Tat umzusetzen,
• die Reihenfolge und Zeitachse der Bearbeitungsgebiete zu benennen und
• Sofortmaßnahmen in den Straßen mit unzumutbaren Beeinträchtigungen für Anwohnende vorzunehmen.
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