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Landesverband
Das Parken auf Gehwegen ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht gestattet. Gehwege sind öffentlicher Raum, den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten, und kein privater Parkraum.
Wir fordern hiermit – ebenso respektvoll wie nachdrücklich – dafür zu sorgen, dass die innerhalb der Bremer Verwaltung zuständigen Ämter die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Bekenntnisse der zuständigen politischen Gremien zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Land Bremen sofort und konsequent umsetzen.
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