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Presse-Einladung - Bremen, 12.02.2024

Aktion am Gustav-Deetjen-Tunnel

- VCD fordert mehr Sicherheit für Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende im Tunnel

Veranstalter: VCD Bremen und Fuß e.V.

Ort: Hermann-Böse-Straße/ Ecke Hohenlohestraße auf der Grünfläche an der Ampel vor dem Hermann-Böse-Gymnasium

Datum: Freitag, 16. Februar 2024

Uhrzeit: 15 bis 16 Uhr

Aktion: Infostand und Fahrrad-Dankstelle mit Umfrage zum Sicherheitsgefühl von Menschen, die aus dem Tunnel kommen

 

Wer mit dem Rad oder zu Fuß den Gustav-Deetjen-Tunnel benutzt, lebt gefährlich. Viel zu schmale Wege am Fahrbahnrand, die von Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden gemeinsam benutzt werden müssen, führen oft zu gefährlichen Situationen. Vor einigen Monaten erst gab es einen Unfall, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde. Der VCD-Bremen und Fuß e.V. machen mit der Aktion am Freitag auf die Gefahren bei der Nutzung des Tunnels aufmerksam und fordern mehr Sicherheit für alle, die dort mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind.

Auf eine Anfrage des VCD Bremen zu diesem Thema hat die Senatsverwaltung für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung kürzlich geantwortet, dass der Tunnel zu eng und keine Änderungen an der Breite innerhalb des Tunnels möglich seien. „Die Sicherheit von Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden mit einem Schulterzucken vom Tisch zu wischen, ist unverantwortlich“, sagt Carl Stermann-Lücke, Vorsitzender des VCD Bremen. „Wir fordern die Behörde auf, Lösungen für diese unhaltbare Situation zu finden. Ideen, die den beschränkten Platz im Tunnel berücksichtigen, sind vorhanden und können umgesetzt werden.“ 

Der VCD fordert für eine wirksame Verbesserung der Sicherheit:

  • ernsthafte Prüfung, den Autoverkehr vollständig aus dem Tunnel herauszunehmen
  • oder zumindest: Führung des Radverkehrs als Mischverkehr auf der Fahrbahn statt auf dem Fußweg mit folgenden begleitenden Maßnahmen:
  • Senken der Höchstgeschwindigkeit im Tunnel auf 20 km/h
  • Ampelsteuerung für den Autoverkehr an den Tunneleinfahrten, wenn Stau im Tunnel ist
  • Verbesserung der Lichtverhältnisse: helle Gestaltung und neue LED-Beleuchtung

Zum Hintergrund: Im Gustav-Deetjen-Tunnel stehen stadteinwärts nur 1,9 Meter breite und stadtauswärts 2 Meter breite Fußwege zur Verfügung, die von Radfahrenden mitbenutzt werden müssen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind für die gemeinsame Nutzung mindestens 2,5 Meter vorgegeben. Außer einer 50 Zentimeter breiten und sehr groben Pflasterung am Rand gibt es keine weitere Abgrenzung zur Fahrbahn. Diese schlecht befahrbare Pflasterung verringert den Platz zusätzlich. Regelmäßig entstehen sehr gefährliche Situationen, besonders, wenn sich Personen begegnen, die mit einem Lastenrad unterwegs sind, im Rollstuhl sitzen, einen Kinderwagen schieben oder Gepäck dabei haben.

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