Bremen

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Bremen trickst beim Gehwegparken

Bremen hat die Novelle der Verwaltungsvorschriften (VwV) zur StVO im Bundesrat benutzt, um möglichst wenig vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umsetzen zu müssen. Das Gericht hatte unter anderem festgestellt, dass Gehwegparken auch dann rechtswidrig bleibt, wenn es durch das in Bremen praktizierte jahrzehntelange Wegsehen nicht sanktioniert wurde.

Die Novelle der VwV war erforderlich geworden, um die fortschrittlichen Änderungen in der StVO zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) dort abzubilden. In einem Änderungsantrag hat Bremen die Kriterien, die das Gericht zum Vorgehen gegen das Gehwegparken entwickelt hat, wie die Frequenz des Fußverkehrs oder die Restgehwegbreite, benutzt, um Kriterien zur Anordnung Gehwegparkens in die VwV hineinzubekommen. 

Damit soll offensichtlich erreicht werden, möglichst vielen Fahrzeugen auf dem Gehweg einen vermeintlich rechtmäßigen Abstellplatz zu ermöglichen. Für Zufußgehende sollen dann lediglich vereinzelt freie Flächen auf den Gehwegen geschaffen werden, bei denen dann der Begegnungsverkehr stattfinden muss. So soll wohl der von der Mobilitätssenatorin angekündigte „Mobilitätsfrieden“ auf Kosten von Kindern, Menschen mit Behinderungen oder mit wenig Geld geschaffen werden.

"Barcelona schafft Superblocks mit weniger Autos, Paris wandelt zehntausend Parkplätze in Grünflächen und Fußgängerbereiche um, auch in Hamburg nimmt der Bestand an Privat-Pkw ab. Und was macht Bremen? Bremen legalisiert durch seine Initiative im Bundesrat das Parken auf Gehwegen. Das ist fossile Politik anstelle zukunftsgewandter Lösungsfindung! Und das ausgerechnet durch einen Rot-Grün-Roten Senat?!" wundert sich der Vorstandsvorsitzende des VCD Bremen Carl Stermann-Lücke.

Auch den Belangen von mobilitätseingeschränkten Menschen wird damit in keiner Weise Rechnung getragen. Für sie werden dadurch weiterhin viele Straßen in den innenstadtnahen Quartieren nichtgleichberechtigt nutzbar sein.

„Wie sollen dann Kinder unter 8 Jahren, die verpflichtet sind, auf dem Gehweg Rad zu fahren, dies umsetzen? Bei Restbreiten von unter 1,5m ist dies ohne Gefährdung der Gesundheit und der Gefahr von Sachschäden nicht möglich“ kritisiert Steffen Breyer, Vorstandsmitglied des VCD Bremen.

Der Bremer Senat setzt damit seine Politik gegen die Mehrheit der Bewohnenden in den stadtnahen Quartieren fort. Dort hat nämlich die Mehrheit der Haushalte kein Auto (Link 1). Darüber hinaus gibt es eine große Bereitschaft, das Auto abzuschaffen wie eine Untersuchung von Einfach einsteigen gezeigt hat (Link 2).

Der VCD Bremen fordert daher die betroffenen Menschen, insbesondere Eltern mit kleinen Kindern und Mobilitätseingeschränkte auf, dagegen vorzugehen, indem sie Anträge auf Beseitigung des Gehwegparkens wegen unzumutbarer Beeinträchtigungen in Ihrer Straße und auf Ihren wichtigsten Wegen stellen. Dazu hat das Bremer Bündnis Verkehrswende eine Checkliste entwickelt und sie unter anderem auf der Homepage des VCD veröffentlicht (Link 3).

Das Bündnis unterstützt die Betroffenen beim Prüfen Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und dem Stellen der Anträge.

Links:

  1. https://bremen.vcd.org/fileadmin/user_upload/Bremen/aufgesetzt_Parken/Faktencheck_Mobilitaet_PkwProHH.pdf

  2. https://einsteigen.jetzt/wp-content/uploads/Einfach-Einsteigen-Buergerbefragung_Juni-2022_V3.pdf

  3. https://bremen.vcd.org/fileadmin/user_upload/Bremen/aufgesetzt_Parken/Checkliste_Verl.pdf 

 

 

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