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Pressemitteilung vom 24.09.2024

Gustav-Deetjen-Tunnel - VCD fordert mehr Sicherheit für Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende

Wer mit dem Rad oder zu Fuß den Gustav-Deetjen-Tunnel benutzt, lebt gefährlich

Viel zu

schmale Wege am Fahrbahnrand, die von Zu Fuß Gehenden und Radfahrenden

gemeinsam benutzt werden müssen, führen oft zu gefährlichen Situationen.

Nach der bisherigen Aktion des VCD im Februar dieses Jahres und entsprechenden Schreiben an die Senatsverwaltung für Mobilität hat sich leider nur die Beleuchtung verbessert. Die Gefährdung wird jetzt besser ausgeleuchtet. Zu weiteren grundlegenden Verbesserungen, wie zu Fuß Gehende und Radfahrende zu trennen, wie dies im Steubentunnel der Fall ist, sah sich die Verwaltung nicht in der Lage.

Immer wenn man denkt es könnte nicht mehr schlimmer werden, wird man eines Besseren belehrt. Seit dem 20.09.2024 ist wegen einer Baustelle der rechte Geh-/Radweg stadteinwärts gesperrt. Die Umleitung für den Fuß- und Radverkehr erfolgt jetzt als Gegenverkehr auf der linken Seite. Der Anruf des VCD dazu bei der Polizei wurde mit dem Hinweis beantwortet, die Radfahrer würden sich doch sowieso nicht an andere Regelungen halten.

„Die Sicherheit von Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, noch weiter zu beeinträchtigen, ist unverantwortlich“, sagt Carl Stermann-Lücke, Vorsitzender des VCD Bremen. „Wir fordern die Behörde umgehend auf, eine andere Lösung für diese gefährliche Situation zu finden. Der VCD hat bereits einen Lösungsvorschlag vorgelegt.”

Die Baustelle verdeutlicht noch mal, wie unhaltbar bereits vorher die Verhältnisse im Gustav Deetjen-Tunnel waren.

Der VCD fordert für eine wirksame Verbesserung der Sicherheit:
• die sofortige Änderung der jetzigen Umleitungsregelung für den Radverkehr und die Leitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn mit Tempo-10-Regelung für den KFZ Verkehr.
• Diese Regelung muss dann zum Anlass genommen werden, die Situation im Gustav Deetjen-Tunnel dauerhaft zu entschärfen, indem Rad und Fußverkehr nicht mehr gemeinsam auf den Fußwegen geführt werden, sondern der Radverkehr in beiden Richtungen auf die Fahrbahn geleitet wird.

Zum Hintergrund: Im Gustav-Deetjen-Tunnel stehen stadteinwärts nur 1,9 Meter breite und stadtauswärts 2 Meter breite Fußwege zur Verfügung, die von Radfahrenden mitbenutzt werden müssen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind für die gemeinsame Nutzung mindestens 2,5 Meter vorgegeben. Außer einer 50 Zentimeter breiten und sehr groben Pflasterung am Rand gibt es keine weitere Abgrenzung zur Fahrbahn. Diese schlecht befahrbare Pflasterung verringert den Platz zusätzlich. Regelmäßig entstehen sehr gefährliche Situationen, besonders, wenn sich Personen begegnen, die mit einem Lastenrad unterwegs sind, im Rollstuhl sitzen, einen Kinderwagen schieben oder Gepäck dabeihaben.

 

Pressemitteilung als PDF

 

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