Landesverband Bremen
gemeinsam mit Spiellandschaft Stadt e.V. und dem Berliner Bündnis Temporäre Spielstraßen fordert der VCD Bremen die Aufnahme der Temporären Spielstraße in den § 45 der StVO
Der VCD Bremen unterstützt das Anliegen. Seit vielen Jahren gibt es erfolgreich temporäre Spielstraßen in mehreren Stadtteilen in Bremen. Vor allem in innenstadtnahen Bereichen, in denen öffentlicher Raum und Spielflächen sehr begrenzt sind, hat sich dieses Angebot bewährt.
Nähere Informationen und ein Positionspapier gibt es unter http://spielstrassenblog.de/temporaere-spielstrassen-rechtlich-absichern/