Bremen

Landesverband Bremen, Auto, Fußverkehr, Pressemitteilung, Radverkehr, Verkehrspolitik, Verkehrssicherheit

Pressemitteilung

VCD fordert die Entschärfung des fußgängerfeindlichen Gustav-Deetjen-Tunnels

Der Umbau des Gustav-Deetjen-Tunnels hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Geschehen ist seitdem nichts. Die bereits im April gestellte Anfrage des VCD zum weiteren Vorgehen wurde von der Mobilitätssenatorin Frau Özlem Ünsal bisher nicht beantwortet.

Die Verkehrssituation im Gustav-Deetjen-Tunnel ist für die besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmenden, zu-Fuß-Gehende und Radfahrende seit Jahren außerordentlich gefährlich. Sie müssen sich den stadteinwärts 1,9 m und stadtauswärts 2 m breiten rechten Fahrbahnrand, der als benutzungspflichtiger Geh-und Radweg ausgewiesen ist, teilen.

Nach Abzug der nicht nutzbaren Fläche aufgrund eines Kopfsteinpflasterabsatzes von einem halben Meter Breite, bleiben nur 1,4 bzw. 1,5 Meter übrig.

Diese Breiten liegen deutlich unter den Vorgaben der StVO von 2,5 m. Dies hat erst unlängst zu einem schweren Unfall im Tunnel geführt.

Die jetzige Regelung führt dazu, dass die Unterführung von vielen Menschen gemieden wird. Es ist ihnen schlicht zu gefährlich.

Bei einer Nutzung durch Lastenräder, Räder mit Anhängern, Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen ist Begegnungsverkehr praktisch unmöglich. Auch das Mitführen von Reisegepäck stellt für alle Beteiligten eine Behinderung dar. Barrierearme Mobilität ist hier nicht möglich. 

Die Meidung der Tunnels ist mit großen Umwegen durch den Hauptbahnhof oder den Rembertitunnel verbunden.

Der VCD Bremen hält diese Situation für nicht tragbar!

Zwar sind Änderungen am Tunnel vorgesehen, diese werden aber das oben geschilderte, grundsätzliche Problem nicht angehen. Geändert werden sollen lediglich die stadtauswärtige Einfahrt und die Beleuchtung. Dies ist aus Sicht des VCD eindeutig zu wenig. Die wirksame Verbesserung für Fuß- und Radverkehr erfordert vielmehr:

  • die Führung des Radverkehrs als Mischverkehr auf der Fahrbahn,
  • eine Geschwindigkeitsabsenkung auf 20 km/h,
  • eine Ampelsteuerung des Individualverkehrs bei Rückstau zu Verkehrsspitzenzeiten.

Diese Maßnahmen müssen umgehend eingeleitet werden.

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